Wiedereintritt in den Beruf innerhalb der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereintritt in den Beruf innerhalb der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, welche Angaben sollte bzw. muss das Schreiben an den Arbeitgeber genau enthalten, dass (8 Wochen?) vor Wiedereintritt in den Beruf (noch innerhalb des Zeitraums der Elternzeit) an den Arbeitgeber geschickt werden muss, in dem dem Arbeitgeber die Rückkehr "offiziell" vom Arbeitnehmer mitgeteilt wird? Muss ein bestehender Arbeitsvertrag (volle Stundenzahl) geändert werden, wenn innerhalb der Elternzeit halbtags gearbeitet werden soll? Oder nur ergänzt durch die vereinbarte Stundenzahl, Arbeitstage etc.? Ist eine Vertragsänderung überhaupt nötig? Wie ist geltend zu machen, dass man auf die restliche Elternzeit nicht verzichtet, sondern diese zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. Beginn der Schulzeit) in Anspruch nehmen möchte? Vielen Dank, Susanne

Mitglied inaktiv - 26.07.2005, 16:36



Antwort auf: Wiedereintritt in den Beruf innerhalb der Elternzeit

Hallo, 1. Man muss dem AG gar nicht mitteilen, dass man wiederkommt - einfach hingehen! 2. Achten Sie darauf, NICHT den Hauptvertrag zu ändern, sondern einen Zusatzvertrag zu schließen! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2005



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