Sehr geehrte Frau Bader, nach meiner Elternzeit möchte ich wieder bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Ich habe vom home office im Außendienst gearbeitet und man bietet mir aufgrud diverser Umstrukturierungsmaßnahmen nur einen Job in der Zentrale 500 km weg an. Ist das rechtens? Ich dachte, daß es so etwas wie Gewohnheitsrecht gibt. In meinem Arbeitsvertrag ist zwar der Arbeitsort nicht festgelegt, aber eine mündliche Vereinbarung besteht und die Zulage fürs home office von DM x, aus der ersichtlichist, wo der Arbeitsort liegt. Gearbeitet habe mehr als 3 Jahre bevor ich in Mutterschutz ging. Danke für die Info.
Mitglied inaktiv - 20.09.2003, 21:27