Liebe Frau Bader, Ich bin alleinerziehend, meine Elternzeit endet zum 9. Januar 2019, am 3. Geburtstag meiner Tochter. Nun habe ich einen Anruf meiner Arbeitsstelle erhalten, dass sie mich schon ab August diesen Jahres brauchen könnten. Ich bin dem gar nicht abgeneigt, denn ich bin derzeit noch auf Hartz IV angewiesen (+ Unterhaltsvorschuss + Kindergeld + Betreuungsgeld) und freue mich, wieder eigenes Geld verdienen zu können. Ich kann mit 50% wieder einsteigen, dass sind knapp 20 Stunden. Muss ich aber das vorzeitige Ende der Elternzeit irgendwo melden? Ich weiß noch nicht, welches Gehalt ich unterm Strich verdienen werde, was mache ich, wenn es nicht ausreicht, wovon ich jetzt mal ausgehe? Welche Hilfen kann ich beantragen? Hinzu kommen die Kosten für die Krippe. Wohin wende ich mich um Unterstützung zu den Kosten oder gar Kostenübernahme zu beantragen? Ich hoffe, ich bin bei Ihnen überhaupt richtig mit meinen Fragen. Vielen Dank im voraus.
von Diesteffi88 am 05.04.2018, 14:05