Frage: wiedereinstieg nach ez

mein ez läuft am 22.3.2003 aus. ich möchte dann gern teilzeit arbeiten. darüber habe ich auch schon mit meinem arbeitgeber gesprochen. da der kindergarten von 7:30 bis 13:30 geht habe ich ihm gesagt, dass ich in dem zeitraum von 8:00 bis 13:00 täglich 4 stunden arbeiten möchte. nun habe ich eine absage erhalten. laut arbeitgeber gäbe es zur zeit keine freie stelle in dieser arbeitszeit. ich dachte, ich habe ein recht darauf, halbtags arbeiten zu gehen?! kann mir der arbeitgeber das verwehren und sagen, ich könnte zwar teilzeit arbeiten, aber in einem anderen zeitraum? ist er dann im recht? ich muss doch meine arbeitszeit mit dem kindergarten vereinbaren können!!! noch eine frage: da ich ab dem 23.03.2003 wieder arbeiten muss, aber der kindergarten erst am 01.04.2003 beginnt, habe ich ein recht darauf, mich für diese 1 1/2 wochen freistellen zu lassen? unbezahlter sonderurlaub, oder so? ich weiss sonst nicht, was ich mit meinem sohn machen soll. mein mann ist beruflich von montag bis freitag unterwegs und kommt nur am wochenende nach hause. meine eltern sind auch berufstätig. danke für ihre antwort

Mitglied inaktiv - 06.11.2002, 14:24



Antwort auf: wiedereinstieg nach ez

Liebe Nici, evtl. haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit, aber Sie können nicht frei wählen, wann. Das ist für den AG kaum organisierbar. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2002



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