Hallo Frau Bader,
mein Schatz wird am 16. Januar 2 Jahre alt. Bis dahin hatte ich Elternzeit beantragt.
Meine frühere Kollegin wird nun Ende des Jahres das Haus verlassen, so dass ich ihren Job haben könnte. Meine direkten Chefs sehen das auch so, mit der Personalabteilung muss ich noch kämpfen...
Wie bindend ist eigentlich mein Antrag? Könnte ich die Elternzeit auch verkürzen und schon Anfang des Jahres wieder anfangen?
Und wie sieht es mit Teilzeit aus? Wann muss ich diese beantragen? Mündlich wissen alle Bescheid. Muss ich es schriftlich beantragen oder reicht es, wenn wir es im Wiedereingliederungsgespräch klären?
Vielen Dank und viele Grüße
Alexa
von
Alexa1974
am 13.10.2015, 22:07
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Hallo,
gesetzl. nein, wenn Ihr AG damit einverstanden ist - kein Problem.
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2015
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Hallo Frau Bader,
ich habe vor meiner Mutterschutzzeit einen Antrag auf Elternzeit bereits eingereicht. In diesem habe ich angekündigt 2 Jahre Elternzeit nehmen zu wollen, im 1. Lebensjahr zuhause zu bleiben und am dem 1. Geburtstag in Teilzeit zurückkommen zu wollen. Dies wurde mir auch bestätigt.
Wir haben eine Kita gefunden, die unser Kind erst mit 1 Jahr und 3 Monaten aufnimmt. Um den Kitagutschein zu erhalten führte ich also frühzeitig das Gespräch mit meinem Arbeitgeber und besprach, dass ich nun erst 3 Monate später wiederkommen könnte. Sagte aber auch, dass wir noch auf die Rückmeldung anderer Kitas warten und eventuell noch einen früheren Platz bekämen. Mein Chef war einverstanden.
Nun ist dieser Fall eingetreten. Wir haben nun doch eine Kita ab dem 1. Geburtstag gefunden. Aber jetzt heißt es auf Arbeit, dass ich nun doch nicht, wie ursprünglich vor meiner Elternzeit geplant, ab dem 1. Geburtstag wieder arbeiten kommen könne, sondern erst 3 Monate später, wie in dem Gespräch, dass wir erst vor 4 Wochen geführt haben.
Daher meine Frage, ab wann ist es rechtsbindend, wann ich wieder in meinen Job einsteige? Ich hatte ja angekündigt, dass wir eventuell doch noch früher einen Platz erhalten und ich das Gespräch nur schon so früh führen muss, weil ich den Kitagutschein beantragen muss, falls wir doch keine andere Kita finden.
Herzlichen Dank und beste Grüße
von
Charlottii
am 22.04.2016, 10:49