Guten Tag Frau Bader! Sie haben mir schonmal sehr hilfreich geantwortet, jetzt hätte ich erneut eine Frage. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für ein Jahr mit Option auf eine Verlängerung um ein zweites Jahr beantragt. Mein Plan war, nach einem Jahr in Teilzeit wieder einzusteigen. Dann wäre es doch am besten, die Elternzeit um das 2. Jahr zu verlängern, das hatte er mir ja schriftlich bewilligt, und in Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, oder?Dann behielte ich doch Kündigungsschutz und Anrecht auf meine 100%Stelle, oder? Eine TZ-Stelle müsste ich 3Monate vor Wiedereinstieg schriftlich beantragen, oder?Müsste ich ihm die Verlängerung der Elternzeit auch 3Monate vor Wiedereinstieg schriftlich vorlegen oder gibt es dafür keine Frist? Mein Chef hatte mir TZ mündlich versprochen, allerdings legt er mir jetzt Steine in den Weg, indem er mir unmögliche Arbeitszeiten vorschreibt, so dass ich nun überlege, dann wieder voll wie früher zu arbeiten, da ich dann zwar mehr arbeite aber die Zeiten besser mit den Öffnungszeiten der Kita korrespondieren. Klingt zwar komisch, ist aber so, da wir schichten. Bedeutet das, dass wenn ich die Elternzeit nicht verlänger und auch nicht Teilzeit beantrage, ich automatisch wieder meine alte 100% Stelle habe mit den gleichen Arbeitszeiten, allerdings dann wohl keinen Kündigungsschutz mehr habe? Aber wahrscheinlich habe ich wohl kein Anrecht auf die gleichen Arbeitszeiten, oder? Aber erstmal müsste er mich doch wieder Vollzeit beschäftigen und könnte mir dann jedoch nach 3Monaten kündigen falls er mich nicht mehr 100%beschäftigen kann, oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen C.A.
von Zwergenmama13 am 20.01.2014, 12:53