Frage: Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, habe letztes Jahr am 23.07.12 meine Tochter geboren und bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Ab wann muss ich nächstes Jahr wieder arbeiten ? Gilt das ab Beginn des Mutterschutzes, des Geburtstages oder generell Monatsanfang (z.B. 01.07.14) ? Vielen Dank vorab für eine kurze Info. Mit freundlichen Grüßen D.A.

von ranveli am 03.08.2013, 15:38



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit

Hallo, das kommt darauf an, wie Sie den Antrag formuliert haben. Wenn Sie nur geschrieben haben zwei Jahre, müssen Sie am zweiten Geburtstag wieder arbeiten gehen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit

Exakt am 02. Geburtstag musst Du arbeiten.

von Sternenschnuppe am 03.08.2013, 17:26



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit

Na das Datum was du gemeldet hast. Elternzeit rechnet man tageweise, sprich du kannst jedes beliebige Datum zwischen dem Geburtstag und dem Tag vor dem 3ten Geburtstag einreichen.

Mitglied inaktiv - 04.08.2013, 08:17



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