Schönen guten Tag,
ich habe meine Elternzeit nach 1,5 Jahren zum 31.03.2019 gekündigt und nehme dann bis zum 15.05.2019 meinen Resturlaub aus meinem Beschäftigungsverbot.
Nun ist es mir nicht möglich ( da ich keine Betreuung für mein Kind habe) am 15.05.2019 wieder zu arbeiten. Kann ich nun meine Kündigung meiner Elternzeit um 14 Tage verlegen?
Ab dem 01.06.2019 habe ich eine Betreuung für mein Kind
Lieben Gruß
Und vielen Dank für ihre Antwort
von
sarav
am 18.03.2019, 15:25
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit nach hinten verschieben?
Hallo,
verstehe ich nicht.
Was heißt denn "Sie kündigen die EZ"?
Sie wollen die EZ vorzeitig beenden? Da git es keinen Anspruch drauf. Hat der AG zugestimmt?
Warum nehmen Sie nicht normal die EZ, kündigen zum Ende und lassen sich den Resturlaub auszahlen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2019
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit nach hinten verschieben?
Musst du mit dem AG klären.
Der hätte der Verkürzung nicht zustimmen müssen, darauf hast du nämlich nur im Härtefall Anspruch oder zum erneuten Mutterschutz. Da du zudem weniger wie 2 Jahre hattest, müsste er auch einer Verlängerung nicht zustimmen. Du kannst halt mit 7 Wochen Frist neue EZ melden, fraglich wie begeistert dein AG von dem ganzen hin und her ist. Zudem müsste damit deine restliche EZ komplett entfallen da du alle Zeitabschnitte verbraucht hast.
Entsprechend würde ich einfach mal auf einen menschlichen AG hoffen, dem morgen direkt die Lage schildern und um Rücknahme der Kündigung der EZ bitten.
von
Felica
am 18.03.2019, 16:59
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit nach hinten verschieben?
Praktische Frage: An die Zeit der Eingewöhnung wurde gedacht?
von
HeyDu!
am 18.03.2019, 17:41