Frage:
Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger
Hallo Frau Bader
Am 19.August beginnt mein Teilzeitvertrag,am 23.08.2009 beginne ich mit Nachtdienst auf meiner Arbeit....Es scheint so zu sein dass ich nun (ungeplant) wieder schwanger bin.Mein erster Arzttermin ist der 3.August.
Kann mir irgendwas passieren ,wenn ich die Schwangerschaft so lange wie möglich geheim halte und sage dass ich das erst nach dem 23.08.2009 erfahren habe?
Vielen Dank im Voraus...
(Wäre fatal, wenn ich die ganze Schwangerschaft über keinen Verdienst hätte)
Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 21:38
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Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger
Hallo,
wieso sollten Sie keinen Verdienst haben? Sie haben einen Vertrag, wenn Sie wegen einem BV nicht arbeiten können, bekommen Sie trotzdem Lohn weiter
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2009
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Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger
Abgesehen davon, dass es dem Arbeitgeber gegenüber auch nicht so toll ist, gibt es die Möglichkeit, dass du dort was anderes machst? Denn NAchtdienst ist in der Schwangerschaft ja nicht erlaubt.
Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 11:56
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Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger
draus drehen. Ich habe meine SS bis zur 18 SW geheim gehalten (man hat kaum was gesehen).
Man sollte aber dem AG sobald als möglich eine SS mitteilen, sodaß er die Schwangere schützen kann... z.B. schwer heben usw.
Die meisten teilen eine SS so oder so erst nach der 12 SSW mit, wenn eine SS als "sicher" gilt.
Schöne ungeplante Kugelzeit
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 11:57
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Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger
...wenn ich bereits jetzt berichte dass ich schwanger bin????????
Der Vertrag ist unterschrieben....
Liebe Grüsse und vielen Dank
Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 12:28
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Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger
Na klar, warum denn nicht. Es sei denn, dass es aufgrund der Art deiner Tätigkeit Einschränkungen gibt. Ansonsten musst du ran und dein Arbeitgeber muss dich arbeiten lassen. Der Arbietvertrag muss doch von beiden Seiten erfüllt werden. Du musst nur den Mutterschutz einhalten, falls die dein Arzt nicht vorher ein Arbeitsverbot (oder wie das heißt) erteilt.
Dein Chef wird sich sicherllich nicht freuen, aber das ist für beide Seiten kein Grund, den Arbeitsvertrag rückgängig zu machen.
Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 13:31
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Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger
Ach so, ich lese gerade Nachtdienst - den darfst du natürlich nicht machen. Die Frage ist jetzt nur, wie das gehandhabt wird, wenn du ausschließlich für den Nachtdienst eingestellt wurdest.
Vielleicht weiß jemand anderes mehr.
Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 13:34
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Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger
Ich beginne meinen Dienst/meinen neuen Vertrag nur mit 2 Nachtwachen...Ansonsten bin ich im 3-Schichtsystem eingeteilt....
Ich kenne aus der letzten Schwangerschaft den Inhalt des MuSchu-Gesetz und bin mir bewusst,dass ich keine Nachtarbeit machen muss/darf...Dies gestaltet sich nur schwierig,wenn ich dem Arbeitgeber noch nicht sagen möchte,dass ich schwanger bin.
Mit freundlichen und sonnigen Grüssen und vielen Dank an alle ,die schon geantwortet haben....
Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 13:42
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Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger
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Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 14:11
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Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger
Na dann musst du wohl Nachtwachen machen, denn wenn du deinen Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft informierst, hats du auch keine Ansprüche nach MuSchG. Du musst nun entscheiden, was du tun möchtest. Auf jeden Fall kann dir keiner den Vertrag kündigen. Man darf ja sogar einen Arbeitsvertrag unterschreiben in dem Wissen, dass man schanger ist. Deshalb gehört ja auch die Frage nach einer bestehenden Schangerschaft in aller Regel zu den Tabu-Fragen im Vorstellungsgespräch.
Wenn es dir gut geht, dann warte doch noch ein Weilchen und rede dich mit ich-wusste-damals-noch-nichts-von de-Schwangerschaft heraus.
Alles Gute!
Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 14:47