Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

Hallo Frau Bader Am 19.August beginnt mein Teilzeitvertrag,am 23.08.2009 beginne ich mit Nachtdienst auf meiner Arbeit....Es scheint so zu sein dass ich nun (ungeplant) wieder schwanger bin.Mein erster Arzttermin ist der 3.August. Kann mir irgendwas passieren ,wenn ich die Schwangerschaft so lange wie möglich geheim halte und sage dass ich das erst nach dem 23.08.2009 erfahren habe? Vielen Dank im Voraus... (Wäre fatal, wenn ich die ganze Schwangerschaft über keinen Verdienst hätte)

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 21:38



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

Hallo, wieso sollten Sie keinen Verdienst haben? Sie haben einen Vertrag, wenn Sie wegen einem BV nicht arbeiten können, bekommen Sie trotzdem Lohn weiter Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2009



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

Abgesehen davon, dass es dem Arbeitgeber gegenüber auch nicht so toll ist, gibt es die Möglichkeit, dass du dort was anderes machst? Denn NAchtdienst ist in der Schwangerschaft ja nicht erlaubt.

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 11:56



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

draus drehen. Ich habe meine SS bis zur 18 SW geheim gehalten (man hat kaum was gesehen). Man sollte aber dem AG sobald als möglich eine SS mitteilen, sodaß er die Schwangere schützen kann... z.B. schwer heben usw. Die meisten teilen eine SS so oder so erst nach der 12 SSW mit, wenn eine SS als "sicher" gilt. Schöne ungeplante Kugelzeit LG Peeka

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 11:57



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

...wenn ich bereits jetzt berichte dass ich schwanger bin???????? Der Vertrag ist unterschrieben.... Liebe Grüsse und vielen Dank

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 12:28



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

Na klar, warum denn nicht. Es sei denn, dass es aufgrund der Art deiner Tätigkeit Einschränkungen gibt. Ansonsten musst du ran und dein Arbeitgeber muss dich arbeiten lassen. Der Arbietvertrag muss doch von beiden Seiten erfüllt werden. Du musst nur den Mutterschutz einhalten, falls die dein Arzt nicht vorher ein Arbeitsverbot (oder wie das heißt) erteilt. Dein Chef wird sich sicherllich nicht freuen, aber das ist für beide Seiten kein Grund, den Arbeitsvertrag rückgängig zu machen.

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 13:31



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

Ach so, ich lese gerade Nachtdienst - den darfst du natürlich nicht machen. Die Frage ist jetzt nur, wie das gehandhabt wird, wenn du ausschließlich für den Nachtdienst eingestellt wurdest. Vielleicht weiß jemand anderes mehr.

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 13:34



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

Ich beginne meinen Dienst/meinen neuen Vertrag nur mit 2 Nachtwachen...Ansonsten bin ich im 3-Schichtsystem eingeteilt.... Ich kenne aus der letzten Schwangerschaft den Inhalt des MuSchu-Gesetz und bin mir bewusst,dass ich keine Nachtarbeit machen muss/darf...Dies gestaltet sich nur schwierig,wenn ich dem Arbeitgeber noch nicht sagen möchte,dass ich schwanger bin. Mit freundlichen und sonnigen Grüssen und vielen Dank an alle ,die schon geantwortet haben....

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 13:42



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

.

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 14:11



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit-jetzt wieder schwanger

Na dann musst du wohl Nachtwachen machen, denn wenn du deinen Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft informierst, hats du auch keine Ansprüche nach MuSchG. Du musst nun entscheiden, was du tun möchtest. Auf jeden Fall kann dir keiner den Vertrag kündigen. Man darf ja sogar einen Arbeitsvertrag unterschreiben in dem Wissen, dass man schanger ist. Deshalb gehört ja auch die Frage nach einer bestehenden Schangerschaft in aller Regel zu den Tabu-Fragen im Vorstellungsgespräch. Wenn es dir gut geht, dann warte doch noch ein Weilchen und rede dich mit ich-wusste-damals-noch-nichts-von de-Schwangerschaft heraus. Alles Gute!

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 14:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit vorzeitig beendet, 1 Monat danach wieder Schwanger (BV)

Hallo, meine Frau hat kürzlich zum 02.01.2023 ihre Elternzeit vorzeitig beendet (ürsprunglich war Oktober 23 geplant), da unsere Tochter bereits zur Kita geht und sie wieder arbeiten wollte. Im Dezember hat sie beim gleichen Arbeitgeber bereits auf geringfügiger Basis ein paar Vertretungsstunden übernommen und stieg jetzt zum 02.01.2023 wieder v...


Verdienst in elternzeit wieder schwanger und beschäftigungsverbot

Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben.  Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan...


Inobhutnahme wieder schwanger

ich bin 39 Jahre alt, habe zwei Kinder ( eine aus erster Ehe Sie ist 20 Jahre alt) und eine Tochter die jetzt 1,5 Jahre alt ist. Der Grund warum ich sie damals in Obhut gegeben habe ist dass ich ein Drogenproblem habe und es in der Beziehung zu häuslicher Gewalt gekommen ist. Bin derzeit noch bis April in einer entwöhnungtherapie. Jetzt ist es so d...


Elternzeit wieder Schwanger?

Guten Tag, Meine Elternzeit endet Ende Mai… wenn ich jetzt eventuell wieder schwanger werde kurz vor Ende der Elternzeit wie läuft das dann? Wie bekomme ich wieder das gleiche Geld wie beim ersten Kind? Mit freundlichen Grüßen


Elternzeit wieder schwanger Elterngeld

Hallo Frau Bader, mein Kind ist 10.2022 geboren. Ich bin im Elternzeit 2 Jahre und bekomme Elterngeld Plus bis 08.2024. Nun bin ich jetzt wieder schwanger und ich will Elternzeit 09.2023 beenden, um in Mutterschutz zu gehen, da der errechnete Termin 25.10.2023 ist. Was ist dann mit meinem Elterngeld? Bekomme ich für die Monate bis 09.2023 die z...


Noch in Elternzeit, Teilzeit anderer Arbeitgeber jetzt wieder Schwanger

Hallo Frau Bader, ich befinde mich im dritten Elternzeitjahr von Kind 1 diese endet im Dez. Mir wurde letztes Jahr von meinem Arbeitgeber genehmigt während der Elternzeit in einem anderen Betrieb zu arbeiten da für mich keine Möglichkeit auf Elternteilzeit bei ihm zu arbeiten. Nun zog sich das alles auch etwas hin da ich erst seit kurzem...


Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, zur Geburt meines 1. Sohnes habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Der Antrag hat zudem den Wunsch beinhaltet nach einem Jahr wieder 20 Stunden während der Elternzeit arbeiten zu kommen. Nachdem mein Sohn 6 Monate alt wurde entschieden wir uns, dass ich doch 32 Stunden anstatt 20 arbeiten möchte. Dies beantragte ich b...


Teilzeit in Elternzeit, vor dem ersten Tag wieder schwanger

Hallo, ich bin im 2 Jahr Elternzeit meines Sohnes. Ich hab einen teilzeit in Elternzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und hätte am 1.9 anfangen müssen. Jetzt bin ich jedoch erneut schwanger und mein Arzt hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich hab zwar den unterschriebenen Vertrag aber ja noch nicht wieder gearbeite...


1.Tag nach Elternzeit wieder arbeiten und wieder schwanger mit BV

Hallo;) In 5 Wochen endet meine Elternzeit und ich sollte wieder Teilzeit arbeiten gehen.Jetzt hatte ich gestern das Gespräch auf der Arbeit und wurde wieder voll eingeplant in der Arbeitsplanung.Jetzt habe ich heute erfahren ,dass ich schon in der 14.Woche schwanger bin.In unserer Firma bekommt man sofort ein Beschäftigungsverbot.Meine Frage ist ...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...