Wiedereinstieg nach Elternzeit in Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereinstieg nach Elternzeit in Teilzeit

Hallo Frau Bader, ich möchte nach meiner Elternzeit gerne wieder in Teilzeit arbeiten. Ich habe den Antrag schon gestellt und von meinem Arbeitgeber die Antwort erhalten dass er mir in meinem Bereich und Gehaltsklasse nichts anbieten kann. Jedoch hat er mir einen anderen Job angeboten den man nicht als gleichwertig bezeichnen kann. Auch hat er mir mitgeteilt dass mein Gehalt dementsprechen zurückgestuft wird. Unser Betrieb beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter und ich bin dort seit 10 Jahren tätig. Ich bin schon nicht wirklich zufrieden mit dem neuen Stellenangebot da es mit meinem vorherigen Job eigentlich nicht viel zu tun hat, aber kann er mich einfach 3 Gehaltsstufen zurücksetzen? Vielen Dank im Voraus. Nina Straub

von Nina3559 am 05.10.2015, 14:31



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit in Teilzeit

Hallo, er muss einen vergleichbaren Job zu gleichen Konditionen anbieten - es sei denn, es stehen beriebliche Gründe entgegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2015



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