Hallo Frau Bader, ich möchte nach meiner Elternzeit gerne wieder in Teilzeit arbeiten. Ich habe den Antrag schon gestellt und von meinem Arbeitgeber die Antwort erhalten dass er mir in meinem Bereich und Gehaltsklasse nichts anbieten kann. Jedoch hat er mir einen anderen Job angeboten den man nicht als gleichwertig bezeichnen kann. Auch hat er mir mitgeteilt dass mein Gehalt dementsprechen zurückgestuft wird. Unser Betrieb beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter und ich bin dort seit 10 Jahren tätig. Ich bin schon nicht wirklich zufrieden mit dem neuen Stellenangebot da es mit meinem vorherigen Job eigentlich nicht viel zu tun hat, aber kann er mich einfach 3 Gehaltsstufen zurücksetzen? Vielen Dank im Voraus. Nina Straub
von Nina3559 am 05.10.2015, 14:31