Wiedereinstieg nach Elternzeit .an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereinstieg nach Elternzeit .an alle

Hallo Frau Bader, ich habe vor im Juli wieder zu arbeiten aber habe keine Betreuung für meine Zwillinge ( im Juli über 1 Jahr alt)gefunden. Mein Mann hat nun bei seinem AG beantrag auf 20 Std. runtergestuft zu werden (was bewilligt ist und 1 Jahr später dann wird er wieder Vollzeit arbeiten)und ich würde gerne 30 Std. arbeiten ..so mindestens 1 jahr lang. Danach werden wir eine Betreuung haben. Mein AG meint aber es wäre zwar kein Problem auf 30 Std. runterzustufen aber wenn ich das mache verliere ich meinen Teamleiterjob da dieser mit 30 Std. nicht erledigt werden kann. Ich habe aber eine gute Vertretung die mich auch unterstützen würde. Stimmt das???Kann ich nicht auf meine Position beharren. Ich habe einen Vollzeitjob (vertraglich unbefristet).

Mitglied inaktiv - 26.02.2008, 17:04



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit .an alle

Hallo, das hängt erst einmal von Ihrem Vertrag ab - und auch davon, ob es tatsächlich betrieblich nicht zu organisieren ist. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2008



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit .an alle

Noch eine Frage... Wie ist es wenn ich wo anders einen 20 oder 30 Std. Job suche. Mein Arbeitgeber hatte mir am Anfang meiner Schwangerschaft gesagt er würde mir erlauben während der EZ wo anders zu arbeiten. Habe ich den dann nach 3 jahren recht auf meinen Job (gleichwertigen zumindestens) mit dem gleichen Gehalt? LG Nilüfer

Mitglied inaktiv - 26.02.2008, 19:08



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