Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub läuft demnächst aus, ich möchte wieder voll arbeiten gehen, gehe zur Zeit schon 19 Stunden. Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz und auch auf mein altes Gehalt? In der Teilzeit übe ich zur Zeit eine andere Tätigkeit (bei meinen alten Chef) für weniger Geld aus, spielt das eine Rolle ? Kann ich nach dem Erziehungsurlaub gleich gekündigt werden oder muß die Frist lt. Arbeitsvertrag eingehalten werden. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Yvonne
Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 10:12