Wiedereinstieg nach 1jähriger Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereinstieg nach 1jähriger Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine kl. Tochter ist am 15.04.2014 zur Welt gekommen. Ich habe vorher in einem kl. Betrieb (einschl. Chef, 4 Mitarbeiter) seit fast 10Jahren 40 Std./Woche gearbeitet. Nun meine Frage! Mein Chef hat mir am 16.03.2015 per Einschreiben mitgeteilt, das er mich nicht mehr Vollzeit beschäftigen kann. Heute war ich zum persöhnlichen Gespräch bei Ihm und er meinte, dad er mich wegen der wirtschaftlichen Lage nur noch 16Std./Woche arbeiten lassen kann (geringfügig Beschäftigt, max. Verdienst 450,-€ im Monat). Darf er das so kurzfristig einfach? Wollte eigentlich wieder VZ arbeiten! Bitte um schnellstmögliche Antwort. LG Lysann

von Lysann 1983 am 31.03.2015, 12:53



Antwort auf: Wiedereinstieg nach 1jähriger Elternzeit

Hallo, nein, Sie haben Anspruch auf den VZ-Platz. Aber er kann eine Aenderungskùndigung aussprechen, das Kùndigungsschutzgesetz gilt hier nicht Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2015



Antwort auf: Wiedereinstieg nach 1jähriger Elternzeit

Bei der kleinen Betriebsgröße und betrieblichen Gründen ja. Es sei denn er hat für Dich nun jemanden eingestellt der bleiben darf. Das ginge nicht.

von Sternenschnuppe am 31.03.2015, 18:50



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