Ich muss im September wieder arbeiten und kann durch Kiga-Zeiten erst ab 07.30 Uhr beginnen. Mein Chef will aber das ich schon um 07.00 meine Arbeit aufnehme. Hat es Sinn mit Ihm um die Zeiten zu feilschen, oder ist er da rechtlich im Vorteil?
2. ICh bin in der 12. Woche Schwanger muss ich es ihm sofort sagen, oder kann ich noch 1-2 Wochen warten?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 23.06.2003, 10:59
Antwort auf:
Wiedereinstieg mit Schwierigkeiten
Hallo,
1. Kommt auf den Vertrag an
2.lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2003
Antwort auf:
Wiedereinstieg mit Schwierigkeiten
Also wenn ich mich recht entsinne hat bei mir die Aufsichtsbehörde fast einen "hysterischen" berkommen, als ich mal fröhlich erzählte, daß ich auch schon mal um 7 zu arbeiten anfinge (Dienstleistung / Büro / Vertrieb).
Lt. MuSchG dürfen Schwangere nur zw. 8 und 20 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen werden genau benannt.
Goggle doch mal!
Alles Gute
Désirée
P. S. grundsätzlich haben aber die KiGa-Öffnungszeiten Deinen AG nicht zu interessieren...
Mitglied inaktiv - 23.06.2003, 21:46
Antwort auf:
Wiedereinstieg mit Schwierigkeiten
Vielen Dank für den Rat und mal sehen, was daraus wird
Gruß
Britta
Mitglied inaktiv - 23.06.2003, 21:59
Antwort auf:
Wiedereinstieg mit Schwierigkeiten
Stimmt es, dass man laut Mutterschutzgesetz nicht vor 8.00 Uhr anfangen darf zu arbeiten?
Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 15:45