Frage: wiedereinstieg ins Berufsleben

Hallo Frau Bader, da ich jetzt wieder, nach Beendigung meines Mutterschaftsurlaubs wieder bei meiner alten Firma anfagen werde, würde ich gerne wissen, ob es richtig ist, daß mein Chef mir eine Halbtagsstelle freihalten muß auch wenn ich vor der Schwangerschaft Ganztags gearbeitet habe. Dann ist doch auch eine neue Probezeit von 6 Monaten nicht richtig, oder? Dane für Ihre Antwort Inge Flemmig

Mitglied inaktiv - 19.06.2002, 22:02



Antwort auf: wiedereinstieg ins Berufsleben

Liebe Inge, sicher waren Sie im Erziehungsurlaub? DAnn besteht Ihr alter Vertrag ohne Probezeit fort. Unterswchreiben Sie bloss nichts!!! Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). ES soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2002



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