Hier ist die turbine nochmal.
Sie haben meine frage auf den wiedereinstieg in meine arbeit beantwortet,dazu hab ich nochmal ne frage.Sie sagten das wenn ich nicht mehr zu meinem chef zurück will und ich mit meinem chef einen aufhebungsvertrag mache das es nichts daran ändert das ich eine sperre vom amt bekomme.nun hab ich mich auch mal schlau gemacht bei pro familia und die sagten wiederrum das das arbeitsamt mir keine sperre geben würde.was meine sie wo ich mich noch direkt erkundigen könnte?
Mitglied inaktiv - 07.06.2006, 13:06
Antwort auf:
wiedereinstieg in die arbeit
Hallo,
Da habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Wenn man wegen Eigenkündigung eine Sperre bekäme ist das nicht anders, wenn man einen Aufhebungsvertrag macht.
Wenn es einen wichtigen Grund für die Kü. gibt, wird man nicht gesperrt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2006
Antwort auf:
wiedereinstieg in die arbeit
warum fragst du nicht direkt beim arbeitsamt? normalerweise bekommst du aber eine 12wöchige sperrfrist, es gibt allerdings ausnahmen, die aber einen triftigen grund haben müssen.
lg
Mitglied inaktiv - 07.06.2006, 20:29