Frage: Wiedereinstieg in den Beruf

Hallo, Ich bin noch bis Ende des Jahres in Elternzeit. Die Eingewöhnung in die Kita meines Sohnes gestaltet sich schwieriger wie gedacht. Mein AG fragt nun an, wie ich mir meinen Wiedereintritt vorstelle, wie viele Stunden und so. Wäre meine Antwort schriftlich dazu bindend?Muss ich so machen. Im Schreiben wird auch nach einer eventuellen Verlängerung gefragt. Das weiß ich erst in ein paar Wochen, muss gucken wie es dem kleinen in der Kita geht. Falls ich verlängern muss, zählt das dann schon zu den 3malen die man Elternzeit nehmen kann, oder weil ein durchgehender Zeitraum als einmal? Ich weiß im Moment noch nicht wie es weitergeht, ein paar Wochen dauert es noch. Danke für Ihren Rat.

Mitglied inaktiv - 25.09.2019, 14:14



Antwort auf: Wiedereinstieg in den Beruf

Hallo, Ihr AG braucht Planungssicherheit, hat aber jetzt noch keinen Anspruch auf verbindl. Auskunft. Mir ist jetzt nicht so ganz klar, worauf Sie warten wollen. Ob er geht und wie lange? Dann würden Sie evtl. die EZ verlängern? Je nach Alter des Kindes muss der Antrag 7/ 13 Wo. vorher gestellt werden. Das zählt dann nicht als neuer Abschnitt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2019



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