Frage: Wiedereinstieg in Job nach EZ

Hallo, im Mai endet meine 3jährige Elternzeit und ich muß wieder anfangen zu arbeiten. Dieses kann und will ich aber nicht beim alten Arbeitgeber weil -ich 40Std. gearbeitet hab aber nur einen Vormittagskindergartenplatz bekomme -ich gar kein Auto mehr habe was ich aber bräuchte um zu meinem Arbeitgeber zu kommen -am Arbeitsplatz ein schwieriges Klima herscht (habe während der Schwangerschaft zum Teil Sachen gemacht die ich gar nicht durfte wie Wochenendarbeit usw.) im übrigen habe ich auch das Problem das ich dort gar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe. Muß ich nun also kündigen oder kann ich auch um einen Aufhebungsvertrag bitten? Wie sieht das mit Sperren vom Arbeitsamt aus? Dh. wenn ich jetzt kündigen würde aber bis Mai keine neue Stelle gefunden habe, bekomme ich dann trotzdem Geld? Ich hoffe sie können mir da helfen und endschuldige mich für meine vielleicht nicht ganz verständliche Schreibweise. MfG

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 13:28



Antwort auf: Wiedereinstieg in Job nach EZ

Hallo, wenn Sie kündigen, werden Sie wahrscheinlich bis zu 3 Mo. gesperrt. Es sei denn, das AA sieht es nach den genauen einzelnen Umständen als ausreichend an, dass es kindbedingt ist. Ansonsten bekommen Sie auch nur zB 50 % vom ArbGeld I, wenn Sie halbe Tage zur verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2009



Antwort auf: Wiedereinstieg in Job nach EZ

Und wie sieht das bei einem Aufhebungsvertrag aus? wird man dann auch gesperrt? Danke schonmal für ihre Hilfe

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 14:03



Antwort auf: Wiedereinstieg in Job nach EZ

Hallo, das kommt darauf an. Wenn der AG ohne den vertrag nicht gekündigt hätte, ja Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2009



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