Frage: Wiedereinstieg in Beruf

HAllo,ich wollte bei meinem alten Arbeitgeber nach der Elternzeit wiederanfangen, allerdings nur Teilzeit, da derKindergarten keine langen Öffnungszeiten hat.Meig AG sagt aber zu mir entweder ganz oder gar nicht. Ich arbeite imKrankenhaus, allerdings als MTA. Unsere Abteilung hat 6 Mitarbeiter, das KH insgesamt über 300. Istdas rechtlich? Hat mein AG nunüber 15 AN? Habe ich ein Recht auf TZ? Vielen Dank im Voraus!

Mitglied inaktiv - 15.03.2007, 07:35



Antwort auf: Wiedereinstieg in Beruf

Hallo, der AG ist das gesamte Krankenhaus, die AN-Zahl ist somit überschritten - also kann er nur aus wichtigen betrieblichen Gründen widerbesprechen! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2007



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