Frage: Wiedereinstieg alte Stelle

Hallo! Ich fange zum 1.1.2015 meine alte Arbeitstelle als Altenpflegerin an. Zur Zeit befinde ich mich noch in Erziehungszeit. Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich sofortiges Berufsverbot bekommen. Nun meine Frage! Ich bin erneut ganz frisch Schwanger. Wann sollte ich meinen Arbeitgeber informieren? Gibt es irgendwelche Fristen, zum Thema Arbeitsbeginn und Berufsverbot? Wie sollte ich mich verhalten? Vielen Dank Melli999

von Melli999 am 13.12.2014, 13:18



Antwort auf: Wiedereinstieg alte Stelle

Man soll den AG unverzüglich über die SS informieren damit dieser das Mutterschutzgesetz einhalten kann. Es wird nicht bestraft wenn Du dem AG es nicht direkt mitteilst, dann kannst Du Dich allerdings auch nicht auf das Mutterschutzgesetz berufen. Kündigungsschutz gilt sofort und Fristen für den Beginn eines Beschäftigungsverbotes gibt es nicht. Der AG/FA (je nachdem wer zuständig ist) kann/muss dies unter Umständen direkt vor dem ersten Arbeiten aussprechen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 14.12.2014, 18:33



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