Kann nach Ende der Erziehungszeit eine Wiedereinstellung an einem gleichwertigen Arbeitsplatz in einer anderen Niederlassung erfolgen, wenn dadurch der Arbeitsplatz nicht angenommen werden kann?
Mitglied inaktiv - 21.11.2002, 09:08
Kann nach Ende der Erziehungszeit eine Wiedereinstellung an einem gleichwertigen Arbeitsplatz in einer anderen Niederlassung erfolgen, wenn dadurch der Arbeitsplatz nicht angenommen werden kann?
Mitglied inaktiv - 21.11.2002, 09:08
Lieber Stefan, kommt auf den Vertrag an. Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2002