Frage: Wiedereinstellung

Kann nach Ende der Erziehungszeit eine Wiedereinstellung an einem gleichwertigen Arbeitsplatz in einer anderen Niederlassung erfolgen, wenn dadurch der Arbeitsplatz nicht angenommen werden kann?

Mitglied inaktiv - 21.11.2002, 09:08



Antwort auf: Wiedereinstellung

Lieber Stefan, kommt auf den Vertrag an. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2002