Frage: Wiedereinstellung nach EZ

Hallo ich hab eine Frage. Ich hab einen unbefristeten Vertrag und bin jetzt Schwanger, meine Frage ist muss mich mein Chef nach der EZ auch mit weniger Sdt. wieder einstellen? Vielen Dank

von Tinchen1987 am 03.02.2013, 15:58



Antwort auf: Wiedereinstellung nach EZ

Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2013



Antwort auf: Wiedereinstellung nach EZ

Wieso wieder einstellen? Dein Arbeitsverhältnis "ruht" nur. Du kannst aber in der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten, lediglich in dem Zeitraum wo du Elterngeld beziehst, wird das Einkommen angerechnet. Ich bleibe das erste Jahr daheim, die nächsten beiden Jahre Elternzeit mache ich Teilzeit. Und danach dann mal schauen.

Mitglied inaktiv - 03.02.2013, 17:16



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