Ich bin mit unserem 1. Kind im 2. Erziehungsjahr und bin wieder Schwanger (VET 20.05.02). Ich bin bei meinem alten Arbeitgeber auf der 630-Basis beschäftigt. Nun zu meiner Frage:
1. ab 08.04. beginnt der Mutterschutz. Bekommt man bis zum VET noch eine Lohnforzahlung? Auch wenn man 6 Wochen AU in Anspruch genommen hat?
2. Wieviel Erziehungsgeld beäme ich für das 2. Kind wenn ich nur 1 Erziehungsjahr nehme?
3. Wie verhält sich das mit der Wiedebeschäftigung? Ich meine damit, daß ich einen Kündigungszeit von 4 Wochen zum Monatsende + 2 Wochen Resturlaub habe. Wie lange hätte ich
Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach dem Erziehungsjahr des 2. Kindes?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 10.01.2002, 21:41
Antwort auf:
Wiederbeschäftigung nach Erziehungsurlaub
Liebe Susi,
1.
Das kommt auf die Art Ihrer KK-Versicherung an. Wenn Sie selbst. versichert sind, ja. Die € 325 (alte 630 DM) sind in der Regel aber familienversichert, dann gibt es einmalig DM 400 (weiß gar nicht, wieviel €)
2.Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise:
Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen.
Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben)
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner!
3.Wie jede andere auch. Also direkt nach dem EU.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2002