Wiederbeschäftigung nach Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiederbeschäftigung nach Erziehungsurlaub

Ich bin mit unserem 1. Kind im 2. Erziehungsjahr und bin wieder Schwanger (VET 20.05.02). Ich bin bei meinem alten Arbeitgeber auf der 630-Basis beschäftigt. Nun zu meiner Frage: 1. ab 08.04. beginnt der Mutterschutz. Bekommt man bis zum VET noch eine Lohnforzahlung? Auch wenn man 6 Wochen AU in Anspruch genommen hat? 2. Wieviel Erziehungsgeld beäme ich für das 2. Kind wenn ich nur 1 Erziehungsjahr nehme? 3. Wie verhält sich das mit der Wiedebeschäftigung? Ich meine damit, daß ich einen Kündigungszeit von 4 Wochen zum Monatsende + 2 Wochen Resturlaub habe. Wie lange hätte ich Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach dem Erziehungsjahr des 2. Kindes? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 10.01.2002, 21:41



Antwort auf: Wiederbeschäftigung nach Erziehungsurlaub

Liebe Susi, 1. Das kommt auf die Art Ihrer KK-Versicherung an. Wenn Sie selbst. versichert sind, ja. Die € 325 (alte 630 DM) sind in der Regel aber familienversichert, dann gibt es einmalig DM 400 (weiß gar nicht, wieviel €) 2.Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise: Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben) Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! 3.Wie jede andere auch. Also direkt nach dem EU. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2002



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