Hallo Frau Bader,
ich arbeite in einem Kleinbetrieb mit 8 Mitarbeitern ürsprünglich als Vollzeitkraft, bin zur Zeit in der Elternzeit(bis 08/09) arbeite aber auf geringfügiger Basis bei meinem jetzigen Arbeitgeber.Jetzt habe ich erfahren dass, ich in der 8.Woche erneut schwanger bin(er weiss noch nichts davon). Mein Chef sagt ich müsse meinen alten Vertrag kündigen damit wir einen neuen vereinbaren können.(Stimmt das ??)Er sagt ich müsse sonst als Vollzeitkraft anfangen zu arbeiten.Kann ich etwas dagegen unternehmen.
Mitglied inaktiv - 10.05.2009, 20:28
Antwort auf:
wieder schwanger
Hallo,
bloss nicht den alten Vertrag auflösen und einen neuen machen. besser ist eine Änderung. Wegen der SchwS sind Sie eh nicht kündbar
Liebe grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2009
Antwort auf:
wieder schwanger
Also, auf keinen Fall den Vertrag kündigen! Dein Chef kann Dir ja viel erzählen von einem neuen Vertrag.
Man kann auch einen neuen Vertrag unterschreiben ohne den alten zu kündigen, denn der neue ist automatisch der wirksame.
Allerdings müsstest Du zum Ende der EZ tatsächlich wieder Vollzeit arbeiten. Du kannst zwar schriftlich einen Antrag auf TZ stellen, aber weil der Betrieb unter 15 Mitarbeiter hat, kann der Antrag abgelehnt werden.
LG
Mitglied inaktiv - 10.05.2009, 21:25