Hallo, ich befinde mich mit meinem ersten Sohn in Elternzeit und bin nun wieder schwanger. Die Mutterschutzfristen für das zweite Kind fallen ja nun in die Elternzeit des ersten Kindes. Kann ich diese 14 Wochen von der Elternzeit abziehen oder verfallen die Schutzfristen einfach? Danke
Mitglied inaktiv - 26.04.2009, 12:50