Hallo, ich befinde mich z.Zt. noch in Elternzeit und habe meinen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung ab 01.09.2013 bereits gestellt. Nun habe ich am Mittwoch erfahren das ich wieder schwanger bin. Meine Frage ich habe den Antrag zwar gestellt, aber der Änderungsvertrag liegt noch bei mir und ich habe ihn bisher noch nicht unterschrieben. Kann ich somit die Arbeitszeitverkürzung wieder rückgängig machen? Oder tritt diese trotzdem in Kraft? Mit freundlichem Gruß A. Gerwatowski
von netti2606 am 27.05.2013, 12:12