Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe meinen ersten Sohn im Juni 2014 entbunden und ich habe 1,5 Jahre EZ bekommen ( also bis zum 01/01/2016). Mein Elterngeld habe ich voll während des ersten Jahres bekommen. Ich bin jetzt wieder schwanger. Mein Mutterschutz fängt am 21/01/2016 an. Also ich werde für drei Wochen wieder arbeiten. Wie wird in diesem Fall mein Mutterschaftsgeld berechnet? Danke Mit fG
von nada2009 am 25.08.2015, 18:33