wieder mal eine krankenversicherungsfrage

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wieder mal eine krankenversicherungsfrage

Hallo, ich bin zur hälfte privat und zur hälfte beihilfe versichert (beamte). mein freund ist gesetzlich versichert. wir erwarten im november unser erstes baby und wissen nun nicht wo das kind versichert sein kann. müssen wir es auch privat versichern und mit welchen kosten müssen wir in etwa rechnen. oder ist es auch möglich, dass das kind bei meinem freund familienversichert wird. dann kostet es doch nichts oder? wir wohnen zusammen und werden das gemeinsame sogerecht beantragen. meine beiträge bei der krankenkasse muss ich ja weiterhin bezahlen, denke ich. gibts es da möglichkeiten diese kosten zu reduzieren (im moment sind das ¤200,- im monat). kann ich wenn, wir heiraten familienversichert werden?

Mitglied inaktiv - 20.06.2005, 08:32



Antwort auf: wieder mal eine krankenversicherungsfrage

Hallo, wenn Sie nicht wesentlich mehr als er verdienen kann es bei ihm gesetzlich versichert werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2005



Antwort auf: wieder mal eine krankenversicherungsfrage

Hallo! Die Frage zur Krankenversicherung Deines Kindes hat Frau Bader ja schon beantwortet. Du selbst mußt leider während der Elternzeit in der privaten Krankenversicherung bleiben, da Dein Beihilfeanspruch während der Elternzeit weiterbesteht. Deshalb nimmt Dich die GKV Deines Mannes nicht in die Familienversicherung auf (auch nicht, wenn Ihr heiratet). Du kannst aber bei Deinem Personalamt für die Dauer des Erziehungsurlaubs den monatlichen Zuschuß für Beamte zur privaten Krankenversicherung (monatlich 30 €) beantragen. Und Du kannst die verbleibenden Krankenversicherungskosten sowohl im Erziehungsgeldantrag als auch im Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich als Vorsorgeaufwendungen abziehen.

Mitglied inaktiv - 20.06.2005, 13:45