Frage: wieder mal Gerichtsverhandlung

Guten morgen Frau Bader, gestern flatterte die Gerichtsladung ins Haus, die nun schon sehr bald anstehen soll. Ich habe mich 2009 noch in der Schwangerschaft der jüngsten Tochter von ihm getrennt. Den Kontakt habe ich ihm über die Jahre letztlich anerzogen - überwiegend über die Mutter der KV die zu dem Zeitpunkt noch mit mir an einem Strang gezogen hat. Was allerdings nach und nach ebenfalls scheiterte seit er dann letztes Jahr im November GSR beantragt hatte, zu dem ich bei Gericht sogar zugestimmt hatte. Weil er es sowieso bekommen hätte, ich mich aber nach seinen "ach so tollen reden" nicht quer stellen wollte. Der Hauptgrund seines Antrags waren die angeblichen nicht möglichen Arztbesuchen seitens der Ärzte weil er kein GSR hatte. Meiner Meinung nach völliger Blödsinn. Da ich selbst auch schon mit dem Sohn meines Ehemannes zum Arzt gegangen bin und das wurde nicht mal erfragt. Jedenfalls hat er ja dann jetzt ganz offiziell die Möglichkeit dazu mit den Kindern zum Arzt zu gehen was er natürlich JETZT wo er GSR gänzlich verweigert. Die kleine wurde jetzt für die schule angemeldet und da kamen auch wieder einige Termine zusammen. Innerhalb 1monat alleine 4 außerhalb der zufällig auftretenden Termine für die Gesundheitlichesorge. Die große Tochter hat diesen Monat auch noch Termine. Ich habe ihn 2Termine angeboten wo er bitte mit der kleinen hingehen soll aber das möchte er nicht. Die Wochenende selbst fallen auch eher schmächtig aus und besteht darin das die Kinder permanent bei "Oma" sind. Ich habe die Regelungen der Wochenenden verändert von Samstag auf Sonntag und erstaunlicherweise waren die Kinder bei einer Übernachtung wirklich nur bei ihm außer fürs essen. Ich habe ihm alternativ eine Nacht unter der Woche angeboten, da er auch vor Gericht geäußert hat das er endlich Verantwortung übernehmen will. Ich habe ihm in der Wahl der Tage freie Entscheidungswahl gelassen. Da die Kinder ja neben Terminen auch sportlichen Aktivitäten nachgehen. Doch wie ich es mir dachte lehnte er auch das gänzlich ab. Er hat nämlich absolut keine Lust auf Einschränkungen in seiner Freizeit. Meine Idee hinter der Übung für den Alltag lag auch daran das ich mit meinem Mann ein gemeinsames Kind erwart was in jedem Fall per Kaiserschnitt geholt werden muss und mich zu 5stationären Tagen im Krankenhaus zwingt. Mein Mann War über Silvester auf Montage und wäre erst Neujahr spät wieder heim gekommen. Ich musste aber wegen akuten Beschwerden ins Krankenhaus am 29. (Die Kinder wären dieses Jahr über Silvester beim.KV gewesen) ich habe ihn gebeten die Kinder der in der zeit zu nehmen während ich das in der Klinik klären lasse. Auch dies lehnte er ab mit der Begründung am nächsten Tag arbeiten zu müssen. Ihm wäre es lieber gewesen ich hätte die Kinder in eine Notunterkunft gebracht. Meine Tante ist dann fast ne Stunde noch zu mir her gefahren damit ich endlich ins Krankenhaus kann. Zum Glück War ich nur wenige Stunden da und die konnten mir schnell helfen. Habe mir natürlich ein Attest über den Aufenthalt geben lassen. Silvester hat er sie dann doch nicht genommen. beim JA sprach ich das Thema Krankenhaus an, da ich ja in Zukunft wissen muss was für Möglichkeiten ich habe aber was der Mitarbeiter dort sagte ließ mich an der ganzen volksschaft da sehr zweifeln "stellen sie die Kinder vor die Türe, dann muss er sie ja nehmen" Nicht mal darauf würde ich mich verlassen. für die 5stationären Tage im Krankenhaus fühlt er sich auch nicht in der Verantwortung die Kinder zu nehmen. Er muss arbeiten. Die Kinder sind ja beide in der ganz Tags Betreuung und auch Väter haben die Möglichkeit beim Arbeitgeber ihre vaterpflichten anzufordern. ODER ETWA NICHT? In dem Brief des Gerichts bzw. Seinem Anwalt stehen jetzt natürlich diese Dinge an erster Stelle weil er es ja unbedingt alles will und ich ihm den Kontakt zu den Kindern verwehren würde. Noch dazu will er sich jetzt zu allen Feiertagen und Ferienzeit die Rosinentage rauspiken. Letztes Jahr an Weihnachten hat er sich erst zum 21.12 gemeldet um.sein recht der Kinder einzufordern. Da wir dann schon komplett verplant waren habe ich ihm dann noch eine Möglichkeit für den 29 Weihnachtstag eingeräumt. Die Kommunikation läuft sowieso nur noch schriftlich. Alles telefonische habe ich blockiert um seine Ablehnung den Kindern gegenüber schriftlich festzuhalten. Das JA sagte mir schon das wir in einem Rechtsstaat leben und nicht in einem Pflichtsstaat und ich könne ihn nicht zwingen sich um die Kinder zu kümmern. Recht haben und Recht bekommen sind ja sowieso zweierlei Schuhe. Letztlich kann ich auch nichts daran ändern wenn er bei Gericht wieder den superdaddy raus hängen lässt und zurück bleibt nur heiße Luft oder? Ich muss aber doch keines falls auf seine Wünsche eingehen oder? Letztlich lebe ich täglich mit den Kindern zusammen und muss alles organisieren und kann nicht alles auf den Haufen werfen falls seine Mutter dann gerade wieder Lust auf die Kinder hat. Ich möchte ihm den Umgang keines Wegs verbieten aber das sollte schon so laufen wie ich es sage bzw. Vorschlage. Statt immer alles abzulehnen kann man es ja wenigstens mal versuchen. Ich habe seine "ich bin wenn und überhaupt nur ein Wochenendvater" -Schiene auch versucht und den Kindern ist es ei fach zu wenig. ich bespreche mich mit den Kindern und berücksichtige auch ihre Wünsche. Auch wenn sie mal nicht wollen und mittlerweile wollen sie fast garniert mehr weil sie seine Ablehnung natürlich auch wahrnehmen. natürlich wird alles noch über den Anwalt gehen (soweit ist das ja alles leider schon) aber dennoch stresst mich die ganze Situation unheimlich. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dem Thema und kann berichten. LG

von tinkarebell am 14.02.2016, 10:13



Antwort auf: wieder mal Gerichtsverhandlung

Hallo, Bitte kurz und allgemein fragen. Das kann ich nicht alles lesen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2016



Antwort auf: wieder mal Gerichtsverhandlung

Oder auf was genau klagt er jetzt ? Festgelegte Zeiten vom Gericht wären doch in Deinem Interesse oder nicht ? Frau Bader wird nicht antworten. Du bist anwaltlich vertreten, da darf sie nix sagen. Und der Text ist viel zu lang.

von Sternenschnuppe am 14.02.2016, 10:26



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Ich muss damit zum Anwalt. Derzeit bin ich noch nicht vertreten. Die Sache ist ja ob er seine Phantasievorstellungen da von dem längst befangenen Richter durch bekommt oder das ganze mit Sinn und Verstand gemeinsam geplant wird. Letztlich stehen im.ja sämtliche Möglichkeiten zur Verfügung doch er will ja nichts. . Wir wissen alle wie geduldig Papier sein kann und das Jugendamt geht mit der Haltung an die Sache , ihm die Stange zu halten und mir gleichzeitig zu sagen "wir können ihn nicht dazu zwingen sich um die Kinder der zu kümmern"

von tinkarebell am 14.02.2016, 11:00



Antwort auf: wieder mal Gerichtsverhandlung

Das er mir mit seinen großen reden entgegen kommt sehen ja alle. Nur das er nichts davon einhält geht auch wie jetzt wiedermal vollkommen unter. Ich komme ihm entgegen immer und immer wieder den Kindern zu liebe. Doch er will nur vor anderen Leuten gut da stehen aber nicht vor seinen Kindern und für mich zählt nur was die Kinder denken und nicht Hinz und Kunz

von tinkarebell am 14.02.2016, 11:03



Antwort auf: wieder mal Gerichtsverhandlung

Auf was genau klagt er denn jetzt ? Was hat er beantragt?

von Sternenschnuppe am 14.02.2016, 11:12



Antwort auf: wieder mal Gerichtsverhandlung

Umgangsrecht. Mit Begründung ich würde die Kinder isolieren...

von tinkarebell am 14.02.2016, 13:07



Antwort auf: wieder mal Gerichtsverhandlung

Lustiges Exemplar. Ist doch super, das Jugendamt wird da auch befragt. Und Du kannst dem Gercht sagen wie es Dich freut wenn sie das nun für ihn verbindlich festlegen, da Du Dir die Zähne ausbeißt ihn zu einem regelmäßigen Umgang zu bewegen. Von daher, sei ganz entspannt.

von Sternenschnuppe am 14.02.2016, 21:54



Antwort auf: wieder mal Gerichtsverhandlung

Liste alles auf und gehen gelassen an die Sache. und achte darauf, dass es für unterlassenen Umgang auch eine Art Sanktion gibt: Zangsgeld, Übernahme der zusätzl. Betreuungkosten etc. Wie sieht es denn mit der Ferienregelungf aus? Er will sicher auch 50% der Ferienzeit seine Kinder geniessen...oder eben die ansonsten fälligen Ferienbetreuungskosten übernehmen, es ist ja immerhin seine Verantwortungszeit. Gruss D

von desireekk am 15.02.2016, 01:53