Hallo Frau Bader!
Kurz zu meiner Situation:
Im Juli endet meine Elternzeit, und ich würde gerne wieder arbeiten gehen.
Zuvor hatte ich eine volle Stelle, jetzt ist es mir nur noch möglich, morgens zu arbeiten.
Meine Kündigungsfrist laut Vertrag: 4 Wochen zum nächsten 15. oder zum Monatsende.
Wie sieht meine Situation jetzt aus?
Soll ich jetzt meinen Arbeitgeber schriftlich informieren, wie ich arbeiten könnte und daß mir eine volle Stelle nicht mehr möglich ist?
Wie sieht seine Lage aus? Muß er mir dann eben eine halbe Stelle anbieten? Wenn nicht, wer muß kündigen?
Viele Fragen, die im Raum stehen, und für deren Beantwortung ich Ihnen sehr dankbar bin.
Viele Grüße, Jasdan
Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 10:50
Antwort auf:
Wieder in den Beruf zurück
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2008