Frage: Wieder arbeiten nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich hab für meinen EUR 400,00 Job 1 Jahr Elternzeit beantragt, welche am 23.05.09 endet. Ich war heute bei meinem AG um ihm mitzuteilen, dass ich ab Mai wieder komme. Mein Vertrag lautet auf 1 Tag mit 6 Stunden. So möchte ich ab Mai auch wieder arbeiten. Nun meinte der AG, dass er mich viell. nur als Urlaubsvertretung nehmen könnte, also ca. 14 Tage am Stück usw.. Ich möchte jedoch gerne nur 1 Tag pro Woche 6 Std. arbeiten. Ist das möglich? Welche Rechte habe ich? Hätten Sie mir viell. noch einen § oder Gesetztestext dazu, da ich meinem AG gerne nochmal schriftlich meinen Wunsch mitteilen möchte. Vielen lieben Dank im Voraus Gruss Doris

Mitglied inaktiv - 21.01.2009, 10:36



Antwort auf: Wieder arbeiten nach Elternzeit

Hallo, wenn Sie einen entsprechenden Arbeitsvertrag haben, gilt der! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2009



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