noch eine Frage dazu:
ich wohne derzeit nicht in dem Ort meines Arbeitsplatzes. Wenn ich nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen kann (ohne dass das Versorgungsamt prüft), muß ich meinen jetzigen AG, zu dem ich nicht zurück möchte, um Erlaubnis fragen und wie formuliere ich das Schreiben dann...
danke!
A.
Mitglied inaktiv - 15.09.2009, 10:00
Antwort auf:
wieder arbeiten gehen Teil II.
Hallo,
ja dem alten AG müssen Sie genau mitteilen, bei wem Sie wie u wann arbeiten wollen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2009
Antwort auf:
wieder arbeiten gehen Teil II.
was ist das versorgungsamt?
Mitglied inaktiv - 15.09.2009, 10:39
Antwort auf:
wieder arbeiten gehen Teil II.
Amt zur Beantragung des Elterngeldes,
vGr.A.
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 18:40