Hallo,
ich befinde mich noch in der Elternzeit (oder Erziehungsurlaub) und bin jetzt wieder Schwanger geworden.
Wie läuft das jetzt mit dem Elterngeld? Ist es wirklich so, dass die Bemessungsgrundlage in jedem Fall die 12 Monate vor Entbindung sind? Da wären ja alle Mütter "angeschmiert", die sich ihre Haushaltskasse mit einem 400 Euro-Job auffrischen.
Wie läuft das mit meinem Arbeitgeber, bei dem ich derzeit auf 400 Euro jobbe? Inwieweit kriege ich dort Lohnfortzahlung für die 6 Wochen vor und 4 Wochen nach der Entbindung? Kriege ich überhaupt was?
Wie läuft das mit dem Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Bekommen wir da überhaupt was, da ich ja die letzten 2 Jahre meinen Sohn erzogen habe und daher nur auf 400 Euro-Basis gejobbt habe?
Nette Grüße,
Yvonne
Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 07:33
Antwort auf:
Wieder Schwanger während Erziehungsurlaub
Hallo,
1. 67 Prozent wird bezahlt, wenn der Nettoverdienst mindestens 1000 Euro beträgt. Ist der Verdienst niedriger, werden die 67 Prozent um ein Prozent erhöht für jede 20 Euro, die das Nettogehalt darunter liegt. Zum Beispiel: Beträgt der Nettoverdienst 400 Euro, sind das 600 Euro zu wenig für das reguläre Elterngeld. 20 Euro sind in 600 Euro 30 mal enthalten. Also werden zu den 67 Prozent 30 Prozent dazu gerechnet. Das ergibt 97 Prozent. Das Elterngeld beträgt demzufolge 388 Euro.
Wer also eine geringfügige Beschäftigung - auch Minijob oder 400-Euro-Job - ausübt und nach der Mutterschutzfrist damit aufhört, bekommt durch diesen Geringverdienerbonus ein Elterngeld, das nur 12 Euro niedriger ist als das, was er durch seine Tätigkeit verdienen würde. Wer seinen Minijob allerdings behält und weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt und 300 Euro Mindestelterngeld zusätzlich.
2. MG: Nur den Anteil der KK (bis zu 13 €/Tag), vom AG nichts
Liebe GRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2008