Hallo, mein Frau hat in der 1. SS ein Beschäftigungsverbot bei vollem Gehaltsausgleich bekommen! Wenn sie nun gegen Ende der Elternzeit (Juli 2019) erneut schwanger werden würde, würde sie dann wieder eine Freistellung mit Gehaltsausgleich bekommen ohne vorher überhaupt wieder mit der Arbeit begonnen zu haben? Beschäftigt werden darf sie in ihrem Arbeitsfeld laut Mutterschutzgesetz nicht. Oder sitzen wir dann 9 Monate ohne Einkommen ihrer seits zu Hause? Einstellen würden sie ja schwanger auch niemand anderes. Da wir aber nicht 9 Monate ohne Gehalt ihrer seits und danach mit dem sich daraus ergebenden Mindestsatz an Elterngeld auskommen müssten, hängt von dieser Frage die Entscheidung für/gegen ein zweites Kind ab!
LG
von
xXAlexXx
am 10.08.2018, 13:57
Antwort auf:
Wieder Schwanger in der Elternzeit?
Hallo,
Sie kann ein BV bekommen u bekommt den vollen ohn. Muss sie aber nach dem neuen MuSchG nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2018
Antwort auf:
Wieder Schwanger in der Elternzeit?
das gesetzt hat sich zum glück sehr verschärft. der AG muss zuerst alles prüfen und ihr einen ersatzarbeitsplatz zur verfügung stellen. den muss sie dann annehmen. erst wenn es überhaupt keine möglichkeit gibt, auch keine ersatztätigkeiten, erhält sie mit bv das, was sie dann ohne bekommen würde.
von
mellomania
am 10.08.2018, 14:52
Antwort auf:
Wieder Schwanger in der Elternzeit?
Wenn sie tatsächlich wieder ein BV bekommt, bekommt sie NACH der EZ das, was sie auch ohne BV bekommen würde, auch ohne auch nur einen Tag gearbeitet zu haben. Das bedeutet aber auch, dass sie, wenn sie nur Teilzeit arbeiten würde wegen der Kinderbetreuung, natürlich im BV auch nur den Teilzeitlohn bekommen würde.
von
-Talia-
am 10.08.2018, 14:57