Hallo Frau Bader, ab September ist mein erstes Jahr Elternzeit herum. Ich habe bei meinem Arbeitgeber schon Anfang Mai den Antrag auf Beschäftigung in Elternzeit in Teilzeit gestellt. Seither hat er dich noch nicht gemeldet. Da es aber ein großes Unternehmen ist, gehe ich davon aus, dass ich bald den Vertrag erhalte. Nun bin ich wieder schwanger und das Baby soll voraussichtlich Ende Februar kommen. Kann ich dann die Elternteilzeit zu Beginn des Mutterschutzes beenden und erhalte dann 12 Wochen mein ehemaliges Vollzeit Gehalt von vor meinem ersten Kind? Weiterhin habe ich eine Frage, wenn ich damals ein Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt meines AG erhalten habe, welches den Ausschluss von Arbeit mit einem bestimmten Patientenklientel beinhaltet hat, kann ich dann darauf bestehen, dieses gleiche individuelle BV erneut zu erhalten? Ich habe es nicht aus einem besonderen Grund wie z.B. Krankheit oder Probleme in der SS erhalten, sondern einfach aus dem Grund, dass ich schwanger war und deswegen der Umgang mit diesen Patienten zu gefährlich wäre? Über eine Rückmeldung von Ihnen freue ich mich sehr. Liebe Grüße Mrsflorida
von MrsFlorida am 21.06.2016, 19:29