Liebe Frau Bader,
ich befinde mich im 2 Elternjahr, welchen im Okt. 2010 endet.
Nun bin ich glücklicherweise wieder ss und möchte somit das 3 Elternjahr beantragen. Ist es richtig, dass ich im 3 Elternjahr wieder Mutterschaftsgeld, also 6 Wochen vor der bGeburt und 8 Wochen nach der Geburt, bei meinem AG beantragen kann???
Das würde dann heissen, dass ich das 3 Elernjahr nur bis 6 Wochen vor der Geburt meines 2. Kindes beantregen könnte und den Rest aufheben kann???
Ist das korrekt, oder bin ich da einer Fehlinfo aufgelaufen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und einen wunderschönen Tag noch
Liebe Grüße aus dem NOrden
J
Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 12:51
Antwort auf:
wieder Mutterschutz in Elternzeit???
Hallo,
1. IN der EZ des ersten Kindes bekommen Sie nur den ANteil der KK vom MG, also hòchstens 13 €/Tag
2. Wenn ihr A zustimmt, kònnen Sie pro Kind 12 Mo. bis zum 8. Geb, afheben
Liebe Grùsse aus bella italia
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2010
Antwort auf:
wieder Mutterschutz in Elternzeit???
Also IN der Elternzeit erhältst du keinen Zuschuss vom AG, sondern nur den kleinen Anteil von der Krankenkasse. Wenn du natürlich die Elternzeit nur bis zum Mutterschutz beantragst, müsstest du danach wieder das volle Mutterschaftsgeld erhalten.
Ich würde es genauso machen und beim AG noch soundsoviele Wochen und Monate aus dem 3. Jahr Elternzeit anmelden und gleichzeitig um Genehmigung bitten, die restlichen soundsoviele Wochen und Monate übers 3. Lebensjahr hinaus aufheben zu können (da muss nämlich der AG zustimmen).
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 20:22