Zur allg. Info: Im Netz steht überall, dass sich das Elterngeld nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate richtet. Hierbei zählt kein Mutterschutz, da es während dieser Zeit sowieso Lohnersatz sozusagen gibt.
Z. B. hier der Link mit guten Tips:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 11:41
Antwort auf:
Wieder Elterngeld...
Hallo,
das ist doch nicht unser Problem.
Wie lange muss man gearbeitet haben, um Elterngeld zu bekommen-das ist doch die Frage!
Reicht ein Monat Arbeit um 12 Monate Leistung zu erhalten?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2006
Antwort auf:
Wieder Elterngeld...
...der viele Fragen beantwortet!
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 11:44
Antwort auf:
Wieder Elterngeld...
..und da steht es auch nicht...trotzdem DANKE
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2006
Antwort auf:
Wieder Elterngeld...
Das ergibt sich doch aus den Links! Es zählen die letzten 12 Monate. Und wenn man nur 1 Monat gearbeitet hat, erhält man logischerweise den Durchschnittsbetrag der letzten 12, also nicht gerade viel da 11 ohne Einkommen (sprich Sockelbetrag wenn die anderen Vorausetzungen stimmen).
Mitglied inaktiv - 20.09.2006, 07:46