Hallo Fr. Bader! Wenn ich aus betrieblichen Gründen (und um vielleicht eine Halbtagsstelle zu bekommen) VOR dem Ende meiner Elternzeit bei meinem alten AG beginne zu arbeiten, was passiert dann mit der Rest-Elternzeit? Verfällt diese oder kann ich diese später mal nehmen? Es würde sich vielleicht 2-3 Monate handeln. vielen Dank MArion
Mitglied inaktiv - 01.06.2009, 15:18