Hallo Frau Bader, ich habe am 01.01.2016 ein Kleingewerbe angemeldet und wollte als Eventdekorateurin neben meiner Vollzeitarbeit ein wenig Geld verdienen. Im März habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Ich hatte bis dahin zwar schon einige Aufträge, die aber nichts im Vergleich zu dem sind, was ich inzwischen ausgegeben habe, da ich ja bei 0 anfangen musste und erst einmal Dekoartikel eingekauft habe. Ich hatte also evtl. einen Umsatz 700 Euro und Ausgaben in Höhe von 800-900 Euro. Da ich eine komplizierte Schwangerschaft habe, habe ich auch seit März keine Aufträge mehr angenommen. Wie wirkt sich das auf mein Elterngeld aus, welches ich beantragen muss? Muss ich das dann überhaupt angeben, wenn ich eigentlich keinen Gewinn hatte bei meinem Gewerbe? Und wie ist es eigentlich, wenn ich neben dem Elterngeld (welches ich vorhabe für ein Jahr zu beziehen) noch auf 450 Euro Basis arbeiten möchte (und Gewerbe natürlich nach wie vor auf Eis gelegt ist)? Habe ich da Abzüge? Entbindungstermin ist am 15.12.2016. Über Ihre Hilfe bin ich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank & viele Grüße, Ayda, im 5. Monat
von ayda.89 am 15.07.2016, 12:04