Guten Tag Frau Bader,
Meine Situation ist folgende: ich war seit letztem Jahr Februar bis Ende Juli im Beschäftigungsverbot wegen meiner Schwangerschaft, dann im Mutterschutz bis November 2017. Da ich mir im Juni die Schulter gebrochen habe, war ich danach krank geschrieben und musste im Dezember nochmal an der rechten Schulter operiert werden. Jetzt beziehe ich Krankengeld und bis Anfang Juli bekomme ich 100% Ausgleich von meinem Arbeitgeber.
Meine Frage ist, wie mein Gehalt für das Beschäftigungsverbot errechnet wird, falls ich vor Juli erneut schwanger werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen,
J. Moeller
von
Jomoeller-92
am 24.01.2018, 11:49
Antwort auf:
Wie wird mein Gehalt für das Beschäftigungverbot berechnet?
Hallo,
irgendwie komme ich mit den Zahlen nicht klar. Wenn Sie krankgeschrieben waren, hatten Sie in der Zeit kein BV.
Aber Sie bekommen, falls Sie wieder ein BV bekommen (Gesetzesänderung - der AG soll versuchen, Sie umzusetzen) das, was Sie ohne BV bekämen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2018
Antwort auf:
Wie wird mein Gehalt für das Beschäftigungverbot berechnet?
Du bekommst das, was du ohne BV auch bekommen würdest. Bist du arbeitsunfähig bekommst du sowieso kein BV, solange bis du theoretisch wieder arbeiten könntest. Bist du arbeitsfähig, könntest aber aufgrund fehlender Kinderbetreuung deines ersten Kindes nur 25 statt 40h/Woche arbeiten bekommst du im BV auch nur den Teilzeit Lohn.
Liebe Grüße
Ryberia
von
Ryberia_16
am 24.01.2018, 11:56
Antwort auf:
Wie wird mein Gehalt für das Beschäftigungverbot berechnet?
Welchen Umfang an Kinderbetreuung kannst Du nachweisen und wieviele Stunden ohne BV arbeiten ?
Demnach richtet sich das.
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2018, 12:16
Antwort auf:
Wie wird mein Gehalt für das Beschäftigungverbot berechnet?
Du hast kein EG nach dem Mutterschutz bezogen sondern Krankengeld?
Dann solltest Du IMO erst wieder mindestens 3, besser 4 Monate in VZ arbeiten bevor du eine neue Schwangerschaft in Angriff nimmst. Oder sofort schwanger werden. Ansonsten sollte es - wenn ich dich richtig verstanden habe, nämlich lediglich den Mindestsatz von 300 € geben, plus Geschwisterbonus bis das ältere Kind seinen 3ten Geburtstag feiert.
Ein BV spielt da eher erst mal keine Rolle, das kannst du eh nur bekommen wenn du gesund bis und damit voll arbeitsfähig und dein Kind betreut wird. Davon ab haben sich die Gesetze verändert, heißt niemand kann mehr 100% mit einem BV rechnen. Selbst dann wenn man vorher eines hatte. Und in deinem Falle würde die KK wohl erst recht ganz genau hinschauen wenn direkt nach AU ein BV folgen soll.
Würdest du EG beziehen statt eben des Krankengeldes, könnte Mutterschutz und bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden. Das scheint bei dir aber nicht zu greifen wenn du gar kein EG beziehst sondern Krankengeld. Und da das Krankengeld auch nicht schwangerschaftsbedingt ist, wird jeder Monat mit 0 € gewertet, sprich nachdem dein Mutterschutz seit November vorbei ist laufen die Nullrunden an. Dafür bekommst du jetzt aber eben auch 100% Lohnersatz und nicht nur 67% Elterngeld....
EG kann auch längstens bis zum 14ten Lebensmonat bezogen werden, nur EG Plus darüber hinaus. Dafür muss man aber auch entsprechend im Vorfeld die Bedingungen erfüllt haben. Heißt, sofern du EZ nimmst und dann auch EG beziehst, könntest du das dann ab Juli in Anspruch nehmen - aber auf die Lebensmonate achten.
Mitglied inaktiv - 25.01.2018, 16:48