Wie wird mein Gehalt für das Beschäftigungverbot berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird mein Gehalt für das Beschäftigungverbot berechnet?

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist folgende: ich war seit letztem Jahr Februar bis Ende Juli im Beschäftigungsverbot wegen meiner Schwangerschaft, dann im Mutterschutz bis November 2017. Da ich mir im Juni die Schulter gebrochen habe, war ich danach krank geschrieben und musste im Dezember nochmal an der rechten Schulter operiert werden. Jetzt beziehe ich Krankengeld und bis Anfang Juli bekomme ich 100% Ausgleich von meinem Arbeitgeber. Meine Frage ist, wie mein Gehalt für das Beschäftigungsverbot errechnet wird, falls ich vor Juli erneut schwanger werden sollte. Mit freundlichen Grüßen, J. Moeller

von Jomoeller-92 am 24.01.2018, 11:49



Antwort auf: Wie wird mein Gehalt für das Beschäftigungverbot berechnet?

Hallo, irgendwie komme ich mit den Zahlen nicht klar. Wenn Sie krankgeschrieben waren, hatten Sie in der Zeit kein BV. Aber Sie bekommen, falls Sie wieder ein BV bekommen (Gesetzesänderung - der AG soll versuchen, Sie umzusetzen) das, was Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2018



Antwort auf: Wie wird mein Gehalt für das Beschäftigungverbot berechnet?

Du bekommst das, was du ohne BV auch bekommen würdest. Bist du arbeitsunfähig bekommst du sowieso kein BV, solange bis du theoretisch wieder arbeiten könntest. Bist du arbeitsfähig, könntest aber aufgrund fehlender Kinderbetreuung deines ersten Kindes nur 25 statt 40h/Woche arbeiten bekommst du im BV auch nur den Teilzeit Lohn. Liebe Grüße Ryberia

von Ryberia_16 am 24.01.2018, 11:56



Antwort auf: Wie wird mein Gehalt für das Beschäftigungverbot berechnet?

Welchen Umfang an Kinderbetreuung kannst Du nachweisen und wieviele Stunden ohne BV arbeiten ? Demnach richtet sich das.

von Sternenschnuppe am 24.01.2018, 12:16



Antwort auf: Wie wird mein Gehalt für das Beschäftigungverbot berechnet?

Du hast kein EG nach dem Mutterschutz bezogen sondern Krankengeld? Dann solltest Du IMO erst wieder mindestens 3, besser 4 Monate in VZ arbeiten bevor du eine neue Schwangerschaft in Angriff nimmst. Oder sofort schwanger werden. Ansonsten sollte es - wenn ich dich richtig verstanden habe, nämlich lediglich den Mindestsatz von 300 € geben, plus Geschwisterbonus bis das ältere Kind seinen 3ten Geburtstag feiert. Ein BV spielt da eher erst mal keine Rolle, das kannst du eh nur bekommen wenn du gesund bis und damit voll arbeitsfähig und dein Kind betreut wird. Davon ab haben sich die Gesetze verändert, heißt niemand kann mehr 100% mit einem BV rechnen. Selbst dann wenn man vorher eines hatte. Und in deinem Falle würde die KK wohl erst recht ganz genau hinschauen wenn direkt nach AU ein BV folgen soll. Würdest du EG beziehen statt eben des Krankengeldes, könnte Mutterschutz und bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden. Das scheint bei dir aber nicht zu greifen wenn du gar kein EG beziehst sondern Krankengeld. Und da das Krankengeld auch nicht schwangerschaftsbedingt ist, wird jeder Monat mit 0 € gewertet, sprich nachdem dein Mutterschutz seit November vorbei ist laufen die Nullrunden an. Dafür bekommst du jetzt aber eben auch 100% Lohnersatz und nicht nur 67% Elterngeld.... EG kann auch längstens bis zum 14ten Lebensmonat bezogen werden, nur EG Plus darüber hinaus. Dafür muss man aber auch entsprechend im Vorfeld die Bedingungen erfüllt haben. Heißt, sofern du EZ nimmst und dann auch EG beziehst, könntest du das dann ab Juli in Anspruch nehmen - aber auf die Lebensmonate achten.

Mitglied inaktiv - 25.01.2018, 16:48



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankengeld und Brechnung von Gehalt in BV

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell etwas verzweifelt. Ich habe die letzten Monate bis Ende August mit einem Nebenjob bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, da es die Kitazeiten von Kind 1 nicht anders zu ließen. Seit dem 1.9 bekam ich dann einen neuen Arbeitsvertrag mit 25 Stunden ( Teilzeit ), genau in dem Monat erfuhren wir von meiner Schwan...


Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als...


Arbeitslos - wer zahlt während Mutter-Kind-Kur das "Gehalt"

Hallo, ich bin zum 15.12.23 arbeitslos. Zum 16.2.24 beginnt meine MMK. Beim heutigen Termin beim Arbeitsamt wurde mir mitgeteilt,dass das Amt für diese 3 Wochen nicht zuständig sei, sondern die KK in Form eines Übergangsgeldes.Ich sei in der Zeit abwesend und nicht vermittelbar, man würde mich auf pausieren setzen. Laut meiner Recherche be...


Beschäftigunsverbot Gehalt

Schönen Guten Morgen, Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes. Nun ist es ja so das der durchschnitt der Letzten 3 Monate zur Berechnung hinzugezogen wird. Bei mir ist aber der Fall eingetreten das mein Arbeitgeber die kinderkranktage aus August September und Oktober im oktober auf einmal abgezogen hat weil die es vorher nicht hi...


Gehalt+Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, seit 7 Monaten bekomme ich jeden Monat mein Gehalt+Leistungsbonus. Ich möchte gerne wissen. Wenn ich wieder schwanger würde, würde ich das Gehalt ink. Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Würde die Leistungsbonus mit Elterngeld berechnet werden? Liebe Grüße 


Gehalt zwischen zwei Elternzeiten?

Liebe Frau Bader, vergangenes Jahr habe ich Zwillinge bekommen. Für Zwilling 1 habe ich Elterzeit bis zum 05.01.2024 beantragt. Da die Betreuungssituation eine Vollzeitbeschäftigung nicht zulässt habe ich für Zwilling 2 Elternzeit ab dem 08.01.2024 beantragt. Ab diesem Zeitpunkt arbeite ich auch 32 Stunden im Rahmen der Elternzeit. Der Arbeitsv...


AG behält Gehalt ein trotz Bestätigung

Guten Abend,  folgendes ist mir passiert:  Ich habe Ende Januar positiv getestet und musste meinen AG sofort Bescheid geben, da ich ab positiven Test nicht mehr arbeiten darf.   Mein Arbeitgeber hat auch sofort eine Bescheinigung von mir bekommen, wo die Schwangerschaft bestätigt wurde, aber noch kein ET drauf stand, da die Ärztin meinte es ...


Schwanger vor Ende Elternzeit, Gehalt?

Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt? 


Gehalt nach Beendigung EZ bei TZ in EZ

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.  Ich habe seit 01.10.23 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Ab 01.11.23 habe ich meine Std auf 30 Std aufgrund eines Nebenjobs reduziert. Von der Arbeit wurde mir eine Änderungsvereinbarung ausgestellt, die bis 31.08.24 befristet ist (bis dahin hatte ich meine EZ 1. Kind ursprünglich beantra...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...