Wir bekommen im August 2015 Nachwuchs. Ich bin 40 Std/Woche angestellt. Zudem habe ich eine freiberufliche Tätigkeit von 2 Std/Woche, bei der ich im Jahr 2014 allerdings einen Verlust hatte. Wird hier trotz Verlust der Steuerbescheid 2014 zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen oder die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes? Falls die letzten 12 Monate herangezogen werden, wird es dann von meiner nichtselbständigen Arbeit oder von meiner nichtselbständigen Arbeit + freiberuflichen Tätigkeit berechnet (in 2015 habe ich bisher einen Gewinn). Ich freue mich über Ihre Antwort.
von sabrina1902 am 09.06.2015, 12:09