Hallo,
ich hätte gerne gewusst, wie der Urlaub im Endbindungsjahr gerechnet wird. Anteilig bis zum Beginn des Mutterschutzes? Oder Anteilig bis zum Entbindungstermin oder gar anteilig bis zum Ende des Mutterschutzes?
Vielen Dank für eine Antwort.
Liebe Grüße
Melli
Mitglied inaktiv - 12.01.2009, 19:14
Antwort auf:
wie wird der Urlaub berechnet?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2009
Antwort auf:
wie wird der Urlaub berechnet?
Wenn Du keine EZ nimmst, sondern nur zwischendurch in den MuSchu gehst, dann bekommt Diu den vollen Jahresurlaub.
Für jeden VOLLEN Monat EZ kann der AG den Urlaub anteilig kürzen.
Das bedeutet: für jeden Monat, in dem Du auch nur einen Tag MuSchu hast, steht Dir der VOLLE Urlaub zu.
Quelle: § 17BEEG
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.01.2009, 21:13