Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

Guten Tag. Mein Lebensgefährte bezahlt zu Zeit Unterhalt für 2 Kinder 15 und 18 J. (Lohn netto ca.1900, Unterhalt ca. 700) Ich bin zur Zeit schwanger. Frage 1: Wie wird das Unterhalt für 3 Kinder gerechnet? Wenn wir heiraten erhöht sich sein Lohn (st.kl. 3, ca.2200) Ich bin dann Zuhause und betreue das Baby. Frage 2: Wie viel muss er dann Unterhalt für 3 Kinder bezahlen und ist er Unterhaltspflichten gegen über mich?

von Irina G. am 26.05.2016, 19:20



Antwort auf: Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

Hallo, es werden alle drei Kinder gleich behandelt, Sie aber zweitrangig. Ausrechnen kann ich Ihnen den Unterhalt hier nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2016



Antwort auf: Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

Bei 2200 netto kann er alle drei bedienen. Ein Anwalt wird Euch das ausrechnen können. Du kommst erst danach wenn noch etwas über ist. Hat das größere Kind schon Einkommen ? Ab 18 ändert sich da noch was, weil auch die Mutter unterhaltspflichtig wird und das Kind den Gesamtunterhalt für sich selbst fördern muss.

von Sternenschnuppe am 26.05.2016, 20:04



Antwort auf: Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

Es war ja nicht die Frage, ob das Geld für 3 reicht. Dann brauchen wir ja nicht heiraten. Wenn wir nichts davon haben. Er bekommt st.kl3 und mehr Geld weil ich ihn heirate. Und wir haben nichts davon als Familie.

von Irina G. am 26.05.2016, 20:34



Antwort auf: Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

Ihm bleiben so oder so 1080€ , alles andere geht für den Unterhalt der Kinder weg. Jetzt sind es zwei, dann drei, mehr in der Tasche wird er nicht haben. Ich habe selbst einen Mann mit zwei Kindern für die er jahrelang Unterhalt gezahlt hat. Das weißt Du doch vorher. Zu der LSK 3 kann ihn ja auch keiner zwingen, er kann die 4 nehmen. Ihr wollt auf Geld verzichten wenn dadurch alle drei Kinder zu ihrem vollen Unterhalt kommen würden ? Warum ? Zumindest so lange Du in Elternzeit bist wäre die 3 doch wesentlich besser.

von Sternenschnuppe am 26.05.2016, 20:49



Antwort auf: Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

Du hast einen Denkfehler, SEINE Kinder gehören auch zur Familie. Nur weil ihr heiratet werden die nicht weniger wert. Oder gehören nicht mehr dazu. Er hat dann lediglich eben 2 Kinder von einer Frau und eines mit Dir - und nicht mehr oder weniger.

Mitglied inaktiv - 26.05.2016, 21:28



Antwort auf: Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

Kein Denkfehler! Und seine Kinder gehören auch zu uns. Es geht mir nur darum das alle Kinder gleich gestellt sind. Und so wie es jetzt steht, wohnt seine Ex im seinem Haus, was er ihr überlassen hat so lange die Kinder im Haus leben (keine Miete). Sie arbeitet Vollzeit, hat mieteinkunfte, Kinderunterhalt und Kindergeld. Und zu dritt liegen die bei ca. 3000. Und wir zu 3 werden müssen, Miete bezahlen. Er 1100,ich Erziehungsgeld und Kindergeld. Sind wir 1600- Miete. Es bleiben 1200. Wo ist da die Gerechtigkeit?

von Irina G. am 26.05.2016, 21:51



Antwort auf: Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

Das mit "mietfrei" kann man dann ja ändern. Dazu ist er ja nicht verpflichtet. Wieso macht er das ?

von Sternenschnuppe am 26.05.2016, 21:57



Antwort auf: Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

Und mal Hand aufs Herz : Würde Dein Ex Dich mietfrei wohnen lassen, Unterhalt zahlen, würdest Du das von Dir aus ändern wollen? Ich nicht. Dein Mann soll zum Anwalt gehen und das sortieren. Dann bleibt für Euch auch mehr über. Und ab sofort muss sie eben Miete zahlen !

von Sternenschnuppe am 26.05.2016, 21:59



Antwort auf: Wie wird der Unterhalt berechnet nach neue Eheschließung

Die Wahl der Steuerklasse hat zumindest keinen Einfluss auf die Berechnung des Unterhaltes, weder erhöhend, noch verringernd. Wenn dein zukünftiger Ehemann in die Klasse 3 wechselt, dann werden ihm steuerrechtlichen deine Steuerfreibeträge übertragen, düse bleiben auch deine bei der Berechnung des Unterhaltes.

von Behnke am 29.05.2016, 23:09



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