Guten Tag Frau Bader, ich würde gern wissen, ob bei der Berechnung der Kita-Gebühren (das bei uns Einkommensabhängig ist) beim Bezug von ALG1 von dem Bruttobetrag oder dem tatsächlichen Leistungsentgelt (also Netto) ausgegangen wird? Es heißt zwar, dass das Bruttoeinkommen entscheidend ist, aber gilt dies tatsächlich auch für ALG1? Das wäre nämlich ein noch viel größerer Unterschied, als bei normalem Lohnbezug. Und wenn man mal nach folgender Aussage googelt: "Es gibt kein Bruttoarbeitslosengeld" - so führt der erste Link zu einem Fall, bei dem es zwar nicht um Elternbeiträge geht, aber vom Prinzip her ja ähnlich gelagert sein müsste, zumindest was die Berechnungsgrundlagen anbetrifft, oder? Haben Sie ganz vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Liebe Grüße, B.W.
von Starborn81 am 25.03.2015, 09:43