Unser 1. Kind ist 03.10.2015 geboren. Aufgrund der Tätigkeit im OP hatte sie zuvor ein Dienstverbot bekommen ( bei vollem Gehaltsausgleich inkl. Schicht/Wochenendzulagen ) Meine Frau befand sich für ein Jahr in Elternzeit. Jetzt wollte sie zum 04.10.2016 wieder Vollzeit arbeiten gehen, jedoch haben wir kurz zuvor erfahren, dass sie wieder schwanger ist. Sie hat sofort ein erneutes Beschaftigungsverbot erhalten. Sie bekommt nun zwar das Grundgehalt als Ersatz für das Dienstverbot, jedoch keine Zulagen mehr wie bei dem ersten Dienstverbot. Hat meine Frau nicht trotzdem Anspruch auf den vollen Lohn bis zur Entbindung des 2.Kindes, obwohl sie nicht wieder arbeiten gegangen ist?
von Timo Brumund am 09.11.2016, 18:55