Hallo, mein Sohn kam im April 2014 zur Welt und ich bin 3 Jahre daheim.
Ich bekomme 12 Monate und meine Mann 2 Monate Elterngeld.
Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich im August 15 Entbinden würde?!
Weil es ist ja von April bis zur Geburt z.b. August eine pause dazwischen!zu null berechnet? Zählen die 2 Monate von meine Mann auch dazu?
von
Sommersprosse31
am 09.10.2014, 16:23
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld für eine anschließende 2 Schwangerschaft berechnet?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Das BV spielt nur eine Rolle, wenn Zeit zwischen dem off. Ende der 1. EZ und dem 2. Mutterschutz liegt
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2014
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld für eine anschließende 2 Schwangerschaft berechnet?
Mit den Daten ist das Einkommen der Monate Mai 2015 und Juni 2015 (je 0 Euro), sowie 10 Monate von vor der ersten Geburt ausschlaggebend (= Gehalt?). Hinzu kommen 10% Gschwisterbonus.
Das Elterngeld vom Partner ist da egal.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.10.2014, 19:45