Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte von November 14 bis August 16 Elternzeit beantragen. Kann ich mir mein Elterngeld zunächst als vollen Betrag und dann zur Hälfte auszahlen lassen, damit ich bis August 16 etwas Geld zur Verfügung habe? Falls ich ein zweites Kind bekomme, werden dann alle Monate in denen ich Elterngeld bekommen habe (also auch die mit den halben Beträgen) miteinbezogen, so dass sie nicht für die Berechnung des neuen Elterngeldes herangezogen werden, sondern mein Verdienst aus dem Jahr vor der Geburt meines ersten Kindes? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
von alexandra123 am 22.09.2014, 15:18