Hallo,
Ich bin fest angestellt, habe mir beim ersten Kind, das Elterngeld im erste Jahr meiner 2 Jahre Elternzeit auszahlen lassen. Bekomme im 2. Jahr zur Sicherung des Lebensunterhalts Unterstützung vom Jobcenter.
Nun bin ich wieder schwanger. 4 Monate vor dem ET endet meine 2 jährige Elternzeit.
Wie berechnet sich das Elterngeld für das 2.Kind?
Wird da das 2. Elternzeit Jahr angerechnet? Ich bin Wie gesagt, noch angestellt.
Vielen Dank
von
99minima
am 11.08.2017, 13:28
Antwort auf:
wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich im 2. EZ Jahr schwanger werde
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.08.2017
Antwort auf:
wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich im 2. EZ Jahr schwanger werde
Wie lange du EZ hast ist egal, da man ja auch innerhalb der EZ arbeiten könnte. Bis zu 30 Std die Woche geht das ja.
Ansonsten gilt, für das EG ist das an Einkommen relevant was man in den letzten 12 Monaten vor Bezug erhalten hat, ausgeklammert werden lediglich 12-14 Monate EG (die aus dem ersten Jahr) und die Mutterschutzzeiten.
Für dich wird es also eine "Mischkalkulation", heißt der größte Teil wird aus Nullrunden bestehen, 2-3 Monate - je nachdem wann genau Mutterschutz beginnt und ob du evtl ausklammern kannst - werden mit Einkommen gewertet. Ob es (viel) mehr wie der Mindestsatz wird hängt dann halt von deiner Einkommenshöhe ab. Mutterschutzgeld wirst du danach bekommen wie du dann arbeitest.
Ach ja, ohne AG hättest du gar keine EZ. Nur mal so als Hinweiß.
Mitglied inaktiv - 11.08.2017, 17:21