Hallo,
unsere 1. Tochter ist im Juli 2011 zur Welt gekommen. Ich bekomme bis Mai 2013 Elterngeld (halbe Beträge).
Wir planen für Mai/Juni 2013 die Geburt unseres 2. Kindes.
Wie würde dann das "neue" Elterngeld berechnet werden?
Der mindestbetrag von 300 Euro oder würde es wieder aus den 12 Monaten vor der Geburt des 1. Kindes berechnet werden?
Danke schon mal für ihre Antwortviele grüße
Mitglied inaktiv - 05.03.2012, 18:15
Antwort auf:
wie wird das Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft im Anschluss an die Elternz
Hallo,
es wird ein Durchschnitt vom letzten Jahr gebildet!
Ich zitiere das Ministerium:
"Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Moindesbetrag ist aber 300 €"
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2012
Antwort auf:
wie wird das Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft im Anschluss an die Elternz
Ab Beginn Mutterschutz zählt es die letzten 12 Monate rückwärts zur Berechnung.
Das 2. Jahr mit Elterngeld ( 13.-24. Monat von Kind 1 ) ist eine Nullrunde, da ja nur noch die Auszahlung der jeweils 2. Hälfte läuft.
Fallen in die 12 Monate "richtige" Bezugsmonate vom Elterngeld ( 1.-12. Monat Kind 1 ) , dann werden diese durch Monate vor der ersten Geburt getauscht.
+ Geschwisterbonus 75€ bis Kind 1 drei Jahre alt ist.
Mitglied inaktiv - 05.03.2012, 19:16