Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und habe vor in Teilzeit zu arbeiten und dann EGPlus zu nutzen. Ich war während des Bemessungszeitraums freiwillig gesetzlich versichert, d.h. meine Krankenversicherungsbeiträge wurden bei der Bestimmung der Höhe des Elterngeldes nicht vom Bruttolohn abgezogen. Wenn ich eine Teilzeittätigkeit aufnehme werde ich- auf Grund meines niedrigeren Lohnes- wieder als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet. Soweit die Randbedingungen. Wie wird in diesem Fall das EG Plus berechnet? Wird bei der Bestimmung meines Nettolohns während der Teilzeitarbeit durch die Elterngeldstelle berücksichtigt, dass ich pflichtversichert in der GKV bin und mein Arbeitgeber die Beiträge abführt? Dies würde mein Netto-Lohn um den Betrag zur Krankenversicherung reduzieren, was im Umkehrschluss zu einem höhrenen Verdiensausfall und damit ElterngeldPlus-Anspruch führen würde. Ich bin wirklich am rätseln, da ich bisher keine eindeutige Antwort auf meinen Frage gefunden habe. Ich hoffe ich konnte meinen Fall verständlich formulieren und Sie können mir hier weiterhelfen. Danke und schöne Grüße Steffi
von Steffi18 am 27.04.2018, 16:23